KUALA LUMPUR, 08.07. — Laut The Star, das sich auf das Amt für Land und Bergbau der Bundesterritorien (PTGWP) beruft, können in Kuala Lumpur als Grünflächen ausgewiesene Bereiche für andere Zwecke als die Begrünung verpachtet werden, vorbehaltlich der von den Behörden festgelegten planerischen Kontrollen und Flächennutzungsbedingungen.
Der Bericht besagt, dass das PTGWP betonte, dass Genehmigungen für solche Nutzungen auch dem von der Stadtverwaltung Kuala Lumpur (DBKL) erteilten Entwicklungsauftrag (DO) unterliegen, der Arbeiten auf dem Gelände erlaubt.
Es wurde hinzugefügt, dass die Nutzungsdauer von der Genehmigung durch das Exekutivkomitee für Landangelegenheiten des Bundesterritoriums Kuala Lumpur (JKTWPKL) abhängt.
„Pachtanträge für reservierte Flächen können für einen maximalen Zeitraum von 21 Jahren genehmigt werden, während Anträge auf eine vorübergehende Nutzungsgenehmigung (TOL) für bis zu drei Jahre genehmigt werden können“, sagte das PTGWP in einer Stellungnahme als Reaktion auf den Titelbericht „Green puzzle“ der englischsprachigen Tageszeitung StarMetro vom 07.07.
Der Bericht folgte auf öffentliche Bedenken hinsichtlich der kommerziellen Nutzung einiger als Grün- und Freiflächen ausgewiesener Standorte, einschließlich Restaurants, Fahrzeugschauräume und Parkplätze.
Das PTGWP gab an, dass zunächst Untersuchungen durchgeführt würden, um festzustellen, ob eine solche Nutzung legal ist, und fügte hinzu, dass gemäß Abschnitt 425 des nationalen Landgesetzes Durchsetzungsmaßnahmen gegen gewerbliche Immobilien ergriffen werden könnten, die rechtswidrig Land besetzen.
Stand 07.05. waren insgesamt 543 Standorte in der MyHijau-Datenbank als Freiflächen und Grünbereiche ausgewiesen.
Das PTGWP erklärte, dass die Gesamtzahl der aktuell für andere Zwecke genutzten als Grünflächen ausgewiesenen Parzellen nicht sofort ermittelt werden könne und weitere Gespräche mit der DBKL erforderlich seien.
Es wurde hinzugefügt, dass jeder beim PTGWP eingegangene Antrag auf Pacht von reserviertem Land zunächst von dessen Mitarbeitern und der Stadtplanungsabteilung der DBKL geprüft werden muss, bevor er dem JKTWPKL zur Entscheidung vorgelegt wird.


